Kapitalerhöhung + Erhöhung der Ausschüttung


Derselbe Effekt tritt ein, wenn ein neuer oder alter Zustifter einen weiteren Betrag von beispielsweise

€ 50.000,-

in das Stiftungsvermögen einbringt.





Dann würde unter denselben Voraussetzungen im nächsten Jahr aus dann

€ 150.000,-

ein Ertrag von

€ 7.500,-

ausgeschüttet werden.