Sicherheit und Aufsicht

Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Regierungspräsidiums Stuttgart, so dass auch sichergestellt ist, dass keine Unregelmäßigkeiten auftreten können und das von ihnen gestiftete Geld wirklich satzungsgerecht verwendet wird.

Der Verwendungszweck dieser finanziellen Mittel ist in der Satzung der Stiftung genau festgelegt und darf nur für diese Zwecke verwendet werden.