Kapitalerhöhung + Erhöhung der Ausschüttung
Derselbe Effekt tritt ein, wenn ein neuer oder alter Zustifter einen weiteren Betrag von beispielsweise
€ 50.000,-
in das Stiftungsvermögen einbringt.


Dann würde unter denselben Voraussetzungen im nächsten Jahr aus dann
€ 150.000,-
ein Ertrag von
€ 7.500,-
ausgeschüttet werden.