Was sind die konkreten Vorteile der Stiftung?
Die Vorteile der gemeinnützigen Stiftung liegen auf der Hand:
Mit den Zustiftungen ist ein hoher steuerlicher Vorteil verbunden.

Spenden für gemeinnützige Zwecke, z. B. für den Tierschutzverein, können bei der Einkommensteuer bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte abgesetzt werden.
Bei unserer Stiftung erhöht sich dieser Satz! Aktuell ist ein Gesamtbetrag von €1.000.000,- möglich verteilt auf 10 Jahre und steuerlich voll absetzbar!

Gemeinnützige Organisationen wie die

Stiftung FUTURA FELIDAE

sind als Erben von der Erbschaftssteuer befreit (§13 ErbStG). Das zugewandte Vermögen kommt daher ungeschmälert dem Stiftungszweck zugute.

Mit der Zuwendung an unsere Stiftung haben Sie einen nachhaltigen Beitrag zum Tierschutz geleistet, weil durch die Stiftungserträge auch in Zukunft eine erfolgreiche Tierschutzarbeit geleistet werden kann.